1. Datenabgleich -> möglich durch Änderung des § 45 d Abs. 3 EStG im Jahre 1999 -> Vermögen geschlossen 2. Aufforderung zur Vermögensoffenlegung -> Mitwirkungspflicht gem. § 60 Abs.1 SGB-AT 2.1 Akteneinsicht beim BAföG-Amt -> verschafft einen Überblick über die Sachlage, insbesondere über die Angaben in den eingereichten Unterlagen 2.2 Verschaffung eines Überblicks über das vorhandene Vermögen und Ausfüllen der amtlichen Bögen -> relevante »
WeiterlesenLebensversicherungen, Unfallversicherungen, Rentenversicherungen u.ä. sind dem Vermögen im Rahmen des BAföG grundsätzlich anzurechnen. Solche Vermögensposten sind von der Vermögensrechnung jedoch dann freizustellen, wenn die Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Verwertung ist auf das ökonomische Kalkül eines rational handelnden Marktteilnehmers abzustellen (etwa BSG Urt. v. 06.09.2007, B 14/7b »
WeiterlesenNach früherer Rechtslage stellten Kraftfahrzeuge nach Tz. 27.2.5 BAföGVwV regelmäßig Haushaltsgegenstände dar. Daraus folgte, dass diese bei der Vermögensanrechnung gemäß § 27 Abs.2 Ziff. 4 grundsätzlich außer Betracht bleiben konnten. Dies war jedoch schon einige Zeit umstritten. In der Rechtsprechung wurde vielfach ein PKW nicht als Haushaltsgegenstand des Auszubildenden angesehen, etwa mit der Begründung, dass Kraftfahrzeuge für die »
WeiterlesenFünf Jahre nach dem Ende der (gesetzlich festgelegten) Förderungshöchstdauer ist das gegebenenfalls als Darlehen gewährte BAföG zurückzuzahlen. Hierfür versendet das dafür zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid, aus dem sich u.a. der Tilgungsplan ergibt. Das BVA erstellt diese Bescheide auf der Grundlage der von den BAföG-Ämtern (Studentenwerke) gemeldeten Zahlen. Hat ein Betroffener »
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