Einleitung: Der folgende Aufsatz befasst sich mit der immer wieder anzutreffenden Problematik, dass Dritte Vermögen auf den Namen des/der Auszubildenden anlegen und sich bei der Anrechnung von Vermögen auf die Leistungen nach BAföG schließlich die Frage stellt, wie dieses förderungsrechtlich zu behandeln ist. Bei der Lektüre des Artikels ist Vorsicht geboten, soweit dieser in erster Linie die Frage nach der zivilrechtlichen Zuordnung von Vermögen »
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