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Geschrieben von Administrator   
 

Bayerisches Formblatt zur
"Erklärung des/der Auszubildenen zur vereinfachten Anrechnung von Vermögen"

Wer sich zu 100% sicher, daß er/sie zu Unrecht das komplette BAföG ab dem Jahr 2002 bezogen hat und sich fast sicher ist, daß demnächst noch was Amt dazu kommt, kann jetzt ein Formblatt bei seinem Amt anfordern. Man zahlt das gesamte BAföG ohne Offenlegung des Vermögens zurück und verzichtet quasi auf alle Rechte - ob dies Rechtens ist?


Weiterhin ist damit KEINE ZUSICHERUNG DER STRAFFREIHEIT verbunden, die eigene (bayerische) BAföG-Akte wird nach der kompletten Rückzahlung umgehend an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, diese wird dann wegen Verdacht auf Sozialleistungsbetrug Ermittlungen anstrengen! Dies könnte dann auch wieder bedeuten, daß im Strafverfahren das Vermögen doch offengelegt wird.
Man muß nicht gegen sich selber aussagen, was ein derartiges unterschriebenes Schreiben allerdings tendenziell bedeuten würde. Positiv könnte das Schreiben sein, wenn es sich vor STA/Gericht strafmildernd auswirken würde, aber wer kann dies so genau wissen... Also eine schöne, runde Abwägungssache, für diese man sich auf jeden Fall alles gut überlegen sollte.
Beim Studentenwerk München und Studentenwerk Erlangen-Nürnberg ist das Formblatt auf jeden Fall zu erhalten, wahrscheinlich auch bei allen weiteren bayerischen BAföG-Ämtern. Für die SachbearbeiterInnen der BAföG-Ämter stellt dieses Formblatt auf jeden Fall eine gute Arbeitserleichterung dar, was ja begrüßenswert ist, wenn da nicht die Staatsanwaltschaft und die Politik wäre.

Hier unten das Formblatt als Bilddatei. Ganz wichtig: Fordert das Formblatt direkt beim Amt an. Unseres könnte wider besseren Wissens veraltet sein!

Formblatt: vereinfachte_anrechnung.gif

 

Letzte Aktualisierung ( Montag, 3. September 2007 )